ANTWORT: Wenn Sie
Ihr Kind als Legastheniker in ein Gymnasium schicken wollen, erkundigen
Sie sich vorsichtshalber rechtzeitig, welche unterstützenden Maßnahmen
es an dieser Schule für legasthene Kinder gibt. Sollte Ihr Kind in Wien
zur Schule gehen, gilt für die AHS Unterstufe ein Legasthenie-Erlass,
der eine Richtlinie der Rechtschreibbeurteilung für Lehrer darstellt.
Manche Gymnasien bieten Legastheniebetreuung zusätzlich zum Deutsch-Unterricht
an. Suchen Sie also eine Schule, in der die Legasthenie berücksichtigt
wird, und lassen Sie sich nicht von der Volksschullehrerin entmutigen.
Gegebenenfalls muss Ihr Kind eine Aufnahmsprüfung machen.